DER RICHTIGE WEG
Alle Führerscheinklassen (B, B78, B197, BE, B96) können als begleitendes Fahren ab 17 Jahren gemacht werden. Siehe dort für Voraussetzungen und Ablauf.
Voraussetzungen: Teilnahme am BF17-Programm, Anmeldung der Begleitpersonen
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
– Mindestalter: 30 Jahre
– Führerscheinbesitz mind. 5 Jahre durchgehend Klasse B, B78, B197
– maximal 1 Punkt in Flensburg
– Personalausweis und Führerscheinkopie der Begleitperson für Anmeldung erforderlich
– Begleitperson darf beim Begleiten keine Drogen konsumiert haben und nicht mehr als 0,5 Promille
Blutalkohol haben
Fahrstunden und Prüfung mit Schaltwagen; Führerschein für Automatik- und Schaltwagen
Fahrzeuge: Pkw (Schalter und Automatik) bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, max. 9 Insassen ausgenommen Fahrer, Anhänger bis 750 kg (mehr, wenn Gespann nicht über 3,5 t liegt).
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Biometrisches Passfoto
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf der Ausbildung:
– Theoretischer Unterricht: 14 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
Nachtfahrten) nur mit Schaltwagen
– Theorieprüfung (30 Fragen bei Ersterwerb)
– Praktische Fahrprüfung (55 Minuten)
Mindestalter Ausbildungsstart: 17,5 Jahre (bei BF17 ab 16,5 Jahren)
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Biometrisches Passfoto
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf der Ausbildung:
– Theoretischer Unterricht: 14 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
Nachtfahrten) nur mit Automatikfahrzeug
– Theorieprüfung (30 Fragen bei Ersterwerb)
– Praktische Fahrprüfung (55 Minuten) mit Automatikfahrzeug
Fahrzeuge: Pkw (Schalter und Automatik) bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, max. 9 Insassen ausgenommen Fahrer, Anhänger bis 750 kg (mehr, wenn Gespann nicht über 3,5 t liegt)
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Biometrisches Passfoto
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf der Ausbildung:
– Theoretischer Unterricht: 14 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung:
– Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten)
– 10 Fahrstunden mit Schaltwagen; 15-minütige Testfahrt mit Schaltwagen innerhalb der Fahrstunde
– übrige Fahrstunden mit Automatikfahrzeug
– Theorieprüfung (30 Fragen bei Ersterwerb)
Fahrzeuge: Kleinkrafträder bis 50 ccm bzw. max. 45 km/h, auch kleine E-Roller
Mindestalter Ausbildungsstart: ab 14,5 Jahren
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Biometrisches Passbild
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf:
– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden nach Bedarf
– Theorieprüfung (30 Fragen)
– Praktische Prüfung (55 Minuten)
Ablauf:
– 6 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
– Praktische Ausbildung: 1-2 Fahrstunden
– Nur theoretische Prüfung erforderlich
– Keine praktische Prüfung
Mindestalter Ausbildungsstart: ab 15,5 Jahren
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Biometrisches Passbild
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf:
– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
Nachtfahrten)
– Theorieprüfung (30 Fragen)
– Praktische Fahrprüfung (70 Minuten)
Mindestalter Ausbildungsstart: ab 17,5 Jahren
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Biometrisches Passbild
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf:
– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
Nachtfahrten)
– Theorieprüfung (30 Fragen)
– Praktische Prüfung (60 Minuten)
– Aufstieg möglich nach 2 Jahren A1 durch nur praktische Prüfung (keine Theorieprüfung nötig)
Mindestalter Ausbildungsstart: ab 23,5 Jahren (Direkteinstieg) oder 19,5 Jahren (nach 2 Jahren A2)
Voraussetzungen:
– Sehtest
– Biometrisches Passbild
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf:
Direkteinstieg:
– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten)
– Theorieprüfung (30 Fragen)
– Praktische Prüfung (60 Minuten)
Aufstieg:
Nur praktische Prüfung (60 Minuten) nach 2 Jahren A2 nötig
Führerschein begrenzt bis zum 24. Geburtstag auf A2-typische Fahrzeuge, dann automatische Erweiterung
Fahrzeuge: Motorräder der Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW (48 PS)), später Aufstieg auf volle A möglich
Voraussetzungen:
– Biometrisches Passbild
– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Ablauf:
– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
klassenspezifischer Unterricht)
– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
Nachtfahrten)
– Theorieprüfung (30 Fragen)
– Praktische Prüfung (60 Minuten)
Mindestalter Ausbildungsstart: ab 24 Jahren
Voraussetzungen:
– Mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B
– Wohnsitz in Deutschland
Ablauf:
– Theorieunterricht: 4 Theoriestunden à 90 Minuten
– Praktische Ausbildung: 5 Fahrstunden à 90 Minuten
– Keine Prüfung erforderlich! Nach erfolgreicher Fahrerschulung ohne besondere Prüfung erhältst du
von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die
Schlüsselzahl 196 eintragen.
Fahrzeuge: Kombination Pkw mit max. 3,5 t + Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse der Kombi max. 7.000 kg (Auto darf nicht mehr als 3,5 t haben)
Ablauf:
– kein Theorieunterricht, nur praktische Ausbildung
– praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
– Praktische Prüfung à 55 Minuten (keine Theorieprüfung)
Fahrzeuge: Kombination Pkw + Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 4.250 kg
Ablauf:
– 2,5 Stunden à 60 Minuten Theorieunterricht
– 3,5 Stunden à 60 Minuten Fahrstunden
– Keine Prüfung notwendig, nur Teilnahmebescheinigung! Nach erfolgreicher Fahrerschulung ohne besondere Prüfung erhältst du von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die Schlüsselzahl 96 eintragen.
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