Unsere Führerscheine

DER RICHTIGE WEG

Begleitetes Fahren ab 17

Alle Führerscheinklassen (B, B78, B197, BE, B96) können als begleitendes Fahren ab 17 Jahren gemacht werden. Siehe dort für Voraussetzungen und Ablauf.

  • Mindestalter Ausbildungsstart: ab 16,5 Jahren

Voraussetzungen: Teilnahme am BF17-Programm, Anmeldung der Begleitpersonen

  • Wichtig: Bis zum 18. Geburtstag dürfen Fahrten nur mit eingetragener Begleitperson durchgeführt werden!

Voraussetzungen für Begleitpersonen:

– Mindestalter: 30 Jahre

– Führerscheinbesitz mind. 5 Jahre durchgehend Klasse B, B78, B197

– maximal 1 Punkt in Flensburg

– Personalausweis und Führerscheinkopie der Begleitperson für Anmeldung erforderlich

– Begleitperson darf beim Begleiten keine Drogen konsumiert haben und nicht mehr als 0,5 Promille
   Blutalkohol haben

KLASSE B

Fahrstunden und Prüfung mit Schaltwagen; Führerschein für Automatik- und Schaltwagen

Fahrzeuge: Pkw (Schalter und Automatik) bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, max. 9 Insassen ausgenommen Fahrer, Anhänger bis 750 kg (mehr, wenn Gespann nicht über 3,5 t liegt).

Mindestalter Ausbildungsstart: 17,5 Jahre (bei BF17 ab 16,5 Jahren)

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Biometrisches Passfoto

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf der Ausbildung:

– Theoretischer Unterricht: 14 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden    
   klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
   Nachtfahrten) nur mit Schaltwagen

– Theorieprüfung (30 Fragen bei Ersterwerb)

– Praktische Fahrprüfung (55 Minuten)  

KLASSE B78

Fahrstunden und Prüfung nur mit Automatikfahrzeug; Führerschein nur für Automatikfahrzeuge
Fahrzeuge: Nur Automatikfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, max. 9 Insassen ausgenommen Fahrer, Anhänger bis 750 kg (mehr, wenn Gespann nicht über 3,5 t liegt)

Mindestalter Ausbildungsstart: 17,5 Jahre (bei BF17 ab 16,5 Jahren)

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Biometrisches Passfoto

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis 

Ablauf der Ausbildung:

– Theoretischer Unterricht: 14 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden
   klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
   Nachtfahrten) nur mit Automatikfahrzeug

– Theorieprüfung (30 Fragen bei Ersterwerb)

– Praktische Fahrprüfung (55 Minuten) mit Automatikfahrzeug

KLASSE B197

mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltwagen, restliche Fahrstunden auf Automatikfahrzeug, Prüfung nur mit Automatikfahrzeug; Führerschein für Automatik- und Schaltwagen

Fahrzeuge: Pkw (Schalter und Automatik) bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, max. 9 Insassen ausgenommen Fahrer, Anhänger bis 750 kg (mehr, wenn Gespann nicht über 3,5 t liegt)

  • Mindestalter Ausbildungsstart: 17,5 Jahre (bei BF17 ab 16,5 Jahren)

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Biometrisches Passfoto

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf der Ausbildung:

– Theoretischer Unterricht: 14 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung:

      – Übungsstunden + 12 Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten)

      – 10 Fahrstunden mit Schaltwagen; 15-minütige Testfahrt mit Schaltwagen innerhalb der Fahrstunde

      – übrige Fahrstunden mit Automatikfahrzeug

– Theorieprüfung (30 Fragen bei Ersterwerb)

KLASSE AM

Fahrzeuge: Kleinkrafträder bis 50 ccm bzw. max. 45 km/h, auch kleine E-Roller

Mindestalter Ausbildungsstart: ab 14,5 Jahren

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Biometrisches Passbild

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf:

– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
   klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden nach Bedarf

– Theorieprüfung (30 Fragen)

– Praktische Prüfung (55 Minuten)

KLASSE MOFA

  • Fahrzeuge: Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (max. 25 km/h)
  • Mindestalter Ausbildungsstart: ab 14,5 Jahren
  • Voraussetzungen: keine

Ablauf:
– 6 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
– Praktische Ausbildung: 1-2 Fahrstunden

– Nur theoretische Prüfung erforderlich

– Keine praktische Prüfung

KLASSE A1

  • Fahrzeuge: Motorräder bis 125 ccm, max. 11 kW (15 PS)

Mindestalter Ausbildungsstart: ab 15,5 Jahren

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Biometrisches Passbild

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf:

– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
   klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
   Nachtfahrten)

– Theorieprüfung (30 Fragen)

– Praktische Fahrprüfung (70 Minuten)

KLASSE A2

  • Fahrzeuge: Motorräder bis 35 kW (48 PS)

Mindestalter Ausbildungsstart: ab 17,5 Jahren

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Biometrisches Passbild

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf:

– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
   klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
   Nachtfahrten)

– Theorieprüfung (30 Fragen)

– Praktische Prüfung (60 Minuten)

– Aufstieg möglich nach 2 Jahren A1 durch nur praktische Prüfung (keine Theorieprüfung nötig)

KLASSE A

  • Fahrzeuge: Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

Mindestalter Ausbildungsstart: ab 23,5 Jahren (Direkteinstieg) oder 19,5 Jahren (nach 2 Jahren A2)

Voraussetzungen:

– Sehtest

– Biometrisches Passbild

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf:

Direkteinstieg:

– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
    klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nachtfahrten)

– Theorieprüfung (30 Fragen)

– Praktische Prüfung (60 Minuten)

Aufstieg:
Nur praktische Prüfung (60 Minuten) nach 2 Jahren A2 nötig

KLASSE A80

Führerschein begrenzt bis zum 24. Geburtstag auf A2-typische Fahrzeuge, dann automatische Erweiterung

Fahrzeuge: Motorräder der Klasse A2 (Motorräder bis 35 kW (48 PS)), später Aufstieg auf volle A möglich

  • Mindestalter Ausbildungsstart: ab 20,5 Jahren

Voraussetzungen:

– Biometrisches Passbild

– Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten

– Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis

Ablauf:

– Theorieunterricht: 16 Stunden à 90 Minuten (12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden
   klassenspezifischer Unterricht)

– Praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3
   Nachtfahrten)

– Theorieprüfung (30 Fragen)

– Praktische Prüfung (60 Minuten)

KLASSE B196

Erweiterung der Klasse B auf 125er Motorräder
Fahrzeuge: Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW. Gilt ausschließlich nur in Deutschland

Mindestalter Ausbildungsstart: ab 24 Jahren

Voraussetzungen:

– Mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B

– Wohnsitz in Deutschland

Ablauf:

– Theorieunterricht: 4 Theoriestunden à 90 Minuten

– Praktische Ausbildung: 5 Fahrstunden à 90 Minuten

Keine Prüfung erforderlich! Nach erfolgreicher Fahrerschulung ohne besondere Prüfung erhältst du
   von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die
   Schlüsselzahl 196 eintragen.

KLASSE BE

Fahrzeuge: Kombination Pkw mit max. 3,5 t + Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse der Kombi max. 7.000 kg (Auto darf nicht mehr als 3,5 t haben)

  • Mindestalter Ausbildungsstart: 17,5 Jahre (bei BF17 ab 16,5 Jahren)
  • Voraussetzungen: Besitz Klasse B, B78, B197 oder gleichzeitiger Erwerb

Ablauf:

– kein Theorieunterricht, nur praktische Ausbildung

– praktische Ausbildung: Übungsstunden + Pflicht-Sonderfahrten (3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt

– Praktische Prüfung à 55 Minuten (keine Theorieprüfung)

KLASSE B96

Fahrzeuge: Kombination Pkw + Anhänger über 750 kg, zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 4.250 kg

Mindestalter Ausbildungsstart: 17,5 Jahre (bei BF17 ab 16,5 Jahren
  • Voraussetzungen: Besitz Klasse B, B78, B197 oder gleichzeitiger Erwerb

Ablauf:

– 2,5 Stunden à 60 Minuten Theorieunterricht

– 3,5 Stunden à 60 Minuten Fahrstunden

– Keine Prüfung notwendig, nur Teilnahmebescheinigung! Nach erfolgreicher Fahrerschulung ohne besondere Prüfung erhältst du von uns eine Teilnahmebescheinigung. Diese legst du bei der Führerscheinstelle vor und lässt dir die Schlüsselzahl 96 eintragen.